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Die
Aufgaben des
Feuerschiff-Verein ELBE 1 von 2001 e.V. |
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Der Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (WSA Cuxhaven) und der Stadt Cuxhaven vom 30.12.1988 schreibt vor, dass das Schiff als nautisch-technisches Denkmal in einem betriebsbereiten Zustand erhalten werden muss und der Bevölkerung zur Besichtigung vorzuhalten ist. Das Schiff ist in die Liste der Denkmale bei der Bezirksregierung Lüneburg eingetragen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, hat die Stadt Cuxhaven mit Vereinbarung vom 06.02.2002 dem "Feuerschiff-Verein ELBE 1 von 2001 e.V". das Schiff zur Betreuung überlassen. Seit dem 1. Januar 2002 nimmt der Verein mit ehrenamtlichen Mitgliedern und zwei hauptberuflichen Kräften diese Aufgabe wahr. Vorher hatte seit dem 20.6.1988 der "Förderverein Schiffahrtsgeschichte Cuxhaven - Feuerschiff ELBE 1 - e.V, dessen Gründungsvorsitzender Dipl. Ing. Johann Voss ist, die Betreuung wahrgenommen. Wegen der großen Fülle von Aufgaben trennte man aus Vernunftsgründen das Feuerschiff vom "Förderverein" ab und gründete ausschließlich für die Belange ELBE 1 am 12. April 2001 den Feuerschiff-Verein. Mit Unterstützung der Stadt Cuxhaven, den Einnahmen aus dem Museumsbetrieb, dem Reinerlös bei Fahrten und den Mitgliedsbeiträgen sowie Spenden von Sponsoren und nicht zuletzt durch die laufenden Unterhaltungs- und Sanierungs-arbeiten der ehrenamtlichen Vereins-Mitglieder und beruflicher Mitarbeiter ist man bemüht, das Schiff auf lange Zeit der Nachwelt zu erhalten. Es hat viele Freunde, die sich im Verein zusammengeschlossen haben und so das Vorhaben fördern. Darüber hinaus
befasst sich der Verein mit der Wahrung der 172-jährigen Geschichte
der bemannten ELBE-Feuerschiffe und ihrer ehemaligen Besatzungen. Er
unterstützt das Sammeln oder Erwerben diesbezüglichen Materials ideell
und sammelt solches auch selbst. Es liegt nicht im Wesen und Interesse
des Vereins Gewinne zu erzielen. Er ist vom Finanzamt als gemeinnützig
anerkannt und darf für zweckgebundene Zuwendungen Spendenbescheinigungen
ausstellen.
Aufnahmeantrag
und Einzugsermächtigung |